Inspektion / Wartung

Eine Inspektion bezeichnet eine Überprüfung (überprüfende Betrachtung) bzw. Besichtigung, Kontrolle. (Quelle: Wikipedia)

Dies schließt noch keine Behebung der gefundenen Fehler ein!

Das wird dann durch die Erteilung eines Reparaturauftrages durch Sie in Gang gesetzt.

 

In der Regel werden bei neueren Rädern / E-Bikes zur Sicherung der Garantieansprüche zumindest jährliche Inspektionen und Fehlerbehebungen seitens des Herstellers vorgeschrieben.

 

Die Definition des Wortes "Herstellers" ist hier zu beachten:

Fahrradhersteller: in der Regel nur für den Fahrzeug-Rahmen und einige verbaute Teile zuständig.

 

Komponentenhersteller (Shimano / SRAM etc.): für Antriebskomponenten (Schaltung, Zahnräder, Zahnriemen usw.) und Bremsen. Auch die Motoren-Hersteller haben bei E-Bikes in der Regel eigene Garantiebedingungen bezüglich der Garantiedauer und der Häufigkeit der Wartungen.

 

Die Garantiebestimmungen finden Sie im Inspektionsheft oder der Bedienungsanleitung Ihres Rades (oder auch auf den Internetseiten der Hersteller).

Wir arbeiten hier nach den Herstellervorgaben.

Durch regelmäßige Produktschulungen seitens der Hersteller sind wir auf dem neuesten Stand!

 

Daraus ergibt sich, dass wir leider nicht an allen E-Bike Systemen arbeiten können!